freiesMagazin 09/2014 erschienen
Heute ist die Septemberausgabe von freiesMagazin erschienen und bringt viele spannende Artikel aus den Bereichen Linux und Open Source mit.
Inhalt der Ausgabe 09/2014
- Der August im Kernelrückblick
- Administration von Debian & Co im Textmodus – Teil II
- Spacewalk – Teil 2: Registrierung und Verwaltung von Systemen
- R-Webapplikationen mit Shiny und OpenCPU
- Browser: alle doof. – Eine Odyssee durch die Welt der Webbetrachter
- Äquivalente Windows-Programme unter Linux – Systemprogramme und Zubehör
- Recht und Unrecht
- Rezension: Datendesign mit R
- Rezension: Design Patterns mit Java
- Rezension: Android – Einstieg in die Programmierung
- Leserbriefe und Veranstaltungen
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Rezension: Design Patterns mit Java
Es werden 23 Entwurfsmuster beschrieben.
Rezension: Android - Einstieg in die Programmierung und ...
Die akuelle Version 4.4.x ist nach der Süßigkeit "KitKat" benannt.
Rezension: Design Patterns mit Java
23
Antwort auf Frage
KitKat
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[...] für 09/2014 erschienen Heute ist die September Ausgabe (09/2014) vom freiesMagazin erschienen, hier mal ein kurzer Überblick über die Themen, die Ausgabe könnt ihr über den [...]
Androidbuch
„KitKat“ :-)
Verlosung Buch: Android – Einstieg in die Programmierung
Hallo,
die Antwort auf die Verlosung des Buches: Android – Einstieg in die Programmierung lautet: Die aktuelle Version von Adroid heißt KitKat (4.4), und ist nach dem Produkt Kitkat der Firma Nestlé benannt.
Rezension: Design Patterns mit Java
Hier die Antwort auf die Gewinnfrage: Das Buch enthält 23 Entwurfsmuster.
Rezension: Android - Einstieg in die Programmierung und Entwickl
Die aktuelle Release-Version von Android ist KitKat (nach den leckeren KitKat-Riegel benannt *omnomnomnom*)
Kurzgeschichte
Die Kurzgeschichte ist ja mal super! Vor allem nicht zu lang und nicht ZU kurz. Thematisch passend und aktuell, und schön auf die Spitze getrieben :)
Rezension: Android - Einstieg in die Programmierung und Entwick
Die aktuelle Android-Version wurde nach dem Schokoriegel Kit-Kat benannt.
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[...] mit Shiny und OpenCPU« und Webbrowser aus der Sicht von Sehbehinderten. Quelle. Zur Ausgabe.Übersetze nach en fr Posted by artodeto in links at 13:55 Defined tags for this entry: deutsch, [...]
Administration von Debian und Co im Textmodus - Teil II
Es wäre sehr schön gewesen den Linux-Neulingen gleich 'ip' statt 'ifconfig' beizubringen.
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[...] ist die Septemberausgabe von freiesMagazin erschienen und bringt viele spannende Artikel aus den Bereichen Linux und Open Source mit. Inhalt [...]
Gewinnspiel Buch Android
Kitkat
Administration von Debian und Co im Textmodus - Teil II
Hier drei Anmerkungen zum Artikel.
1) Die Loopback-Adresse ist beim Ping-Befehl versehentlich als
127.0.1.1
geschrieben.2) Folgender Befehl ...
# dpkg --get-selections | grep -v deinstall$ | tr -d '[:blank:]' | sed 's/install$//g' | awk -v ORS='' '{print($0" ")}'
... laesst sich deutlich vereinfachen:
dpkg --get-selections | awk -v ORS=' ' '/install$/{print $1}'
3) Fuer die Paketmanagementbefehle, die rein lesend sind, sind keine root-Rechte noetig.
Ich muss mich
Ich muss mich korrigieren:
dpkg --get-selections | awk -v ORS=' ' '/install$/{print $1}'
ist falsch. Es muss
dpkg --get-selections | awk -v ORS=' ' '$2=="install"{print $1}'
heissen.
Rezension: Design Patterns mit Java
„Wie viele Entwurfsmuster sind im GoF-Buch beschrieben?“
-> 23
Gewinnspiel zu Magazin 09/2014
Hallo Zusammen,
Die Antwort auf die Gewinnspielfrage: "Nach welchem Produkt ist der Releasename der aktuellen Android-Version benannt ?" lautet Version 4.4 KitKat ist nach gleichnamigem Schokoriegel von Nestle benannt.
Gruß
Michael
Rezension: Android - Einstieg in die Programmierung...
Die aktuelle Android Version (4.4) wurde benannt nach einem Schokoriegel aus dem Hause Nestle, nämlich KitKat.
Ich werde mich sehr über das Buch freuen, da ich schon geraume Zeit mit dem Gedanken spiele mich mit der Androidprogrammierung zu beschäftigen.
Recht und Unrecht
Das ist mein erster richtiger Kommentar zum Magazin, weil ich finde, das diese Idee sehr gut ist. Es ist im Magazin eine Schiene Abwechslung zu den manchmal doch recht trockenen Themen. Ich lese das Magazin seit Ca. 2 Jahren regelmässig und werde gern öfter solche Geschichten darin lesen.
An den Autor: Echt lustige Geschichte aber noch ausbaubar, man hat ein wenig das Gefuehl hindurch zu rasen und es ist ein wenig vorhersehbar. Weiterschreiben! Der Plot ist prima!
Rezension: Android – Einstieg in die Programmierung
Die Antwort lautet:
Kitkat
Browser: alle doof.
Ich bin dann wohl auch behindert, wenn mich dunkler kontrast und groessere Schrift interessiert, naja denke das auch viele gesunde Leute interessiert, vielleicht weil man beim langen davorsitzen des pcs einfach eine dunkleren Hintergrund besser findet, oder wenn man den Monitor dank Monitor arm und vieleicht zu breitem schreibtisch ein stueck weit weg hat und dann sonst normal immer vorgelehnt sitzt, und mit 130% ganz entspannt davor sitzt.
Zu den Browsern haette ich noch einen Vorschlag Conkeror nicht zu verwechlsen mit Konquerer dem KDE Browser.
http://conkeror.org
Wie einfach es zu installieren ist variert fuer debian gibts z.B. ein paket bzw ist in den standart debian repositories.
Das groessere Problem koennte dann aber die configuration zu sein, conkeror ist quasi der emacs unter den browsern, das hat vor aber auch nachteile.
man kann nicht per maus in ein settings menu und dort was rum stellen.
Man muss in ne config datei mit nem text browser rein gehen.
standardmaesig zoom level einstellen ist kein problem, adblock auch nicht, da ist auch eine erweiterung oder function die darken_page heisst, und eben das tut die seite dunkel macht.
Dieses kann man auch mit einer zeile code direkt beim erzeugen eines neuen tabs machen.
Leute mit RSI finger schmerzen oder sowas, waere das sicher eine gute alternative weil man einfach zu drueckende tastenkombinationen definieren kann. So kann man z.B. auf w tab schliessen legen glaub standardmaesig ists auf q. bei Firefox muss man dafuer mit dem kleinen Finger tendenziel Strg Taste gedrueckt halten waherend man mit einem anderen finger w drueckt. 1. ist der kleine finger am schwaechsten 2. sind solche gedrueckt haltenden key-chords sehr schlecht fuer die finger 3. das starke spreizen waerend des key haltens vergroessert das problem noch.
Im weitestens Sinn gehts ja hier um Ergonomie in dem Artikel primaer um die Ausgabe, aber die Eingabe sollte man auch nicht vergessen.
Conkeror ist halt ein "hackbarer" browser oder scriptbarer das tirffts vielleicht noch genauer, man kann ihn also seinen beduerfnissen ziemlich weitgehend an passen. Man koennte also sicher seitenspezifisch dieses darken-page aufrufen oder fuer alle seiten. Es gibt auch readability funktionen die man aufrufen kann. die "clutter" von den seiten entfernen.
readability_arc90 z.B.
Aber ja die einstiegshuerden sind ein wenig da aber es koennte sich lohnen. 2-3h zeit investieren vielleicht auch ein wenig mehr oder weniger 1x vs jahrelang taeglich fuer die finger schlechte tastenkombies druecken und sich langfristig vielleicht gicht oder irgendwas zu holen.
webjumps ist auch noch so ein nettes feature und in der adressliste direkt auch die bookmarks als autocomplete vorgeschlagen zu bekommen:
external editing mit irgend nem gethemeten browser der wahl, oder auch hinting also das man per tastatur die links oder felder knoepfe auswaehlen oder klicken kann.
sind auch alles sachen die teilweise bei bestimmten behinderungen aber auch fuer normale menschen nuetzlich sein kann.
was allerdings ein wenig problematisch ist, das der browser nicht der beste ist wenn man ihn mit der maus bedienen will. es geht wohl mit der aktivierbaren menubar aber das ist nicht gerade sehr komfortabel.
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[...] Ausgabe lässt sich über diesen Link beziehen. /* Posted in: Allgemein ⋅ Tagged: Android, Freies Magazin, Linux, Open [...]
Rezension: Design Patterns mit Java
Im original Buch der GoF werden 23 Entwurfsmuster vorgestellt.
Recht und Unrecht
Zunächst einmal vorweg: Ich finde die Idee, Kurzgeschichten bzw. Prosa
allgemein in das Magazin aufzunehmen, eine gute Sache. Denkbar wären
etwa auch Fortsetzungsromane o.ä. Dennoch sollte der Fokus
selbstverständlich weiterhin auf sachlich-informativen Artikeln
liegen, die den Hauptcharakter des Magazins ausmachen.
Nun zum Inhalt. Zunächst muss ich wohl zu erkennen geben, dass ich
Student der Rechtswissenschaft bin, um vorzuwarnen, wohin die Reise
geht. Die Kurzgeschichte verfolgt eine gute Idee, allerdings hätte ihr
ein wenig mehr Recherche gut getan, bevor man falsche Eindrücke vom
deutschen Rechtssystem erweckt. Mir ist bewusst, dass auch für
Kurzgeschichten künstlerische Freiheit existiert und mir ist ebenso
bewusst, dass es sich um ein fiktionales Geschehen handelt, hier liegt
jedoch m.E. eine unbewusste Falschdarstellung vor, nicht etwa die
bewusste Verfremdung aus künstlerischen Gesichtspunkten heraus.
Also. Das wichtigste zuerst, §§ 140, 141 Strafprozessordnung (StPO):
Der Pflichtverteidiger. Jedem Angeschuldigten -- so heißt der
Betroffene in dem Zeitraum zwischen Klageerhebung und Eröffnung des
Hauptverfahrens -- muss bei mehr als nur minimalen Straftaten ein
Anwalt als Pflichtverteidiger beigordnet werden. Ist beabsichtigt,
dies im Sinne künsterlischer Freiheit als „abgeschafft“ zu
kennzeichnen, so _muss_ das entsprechend gebrandmarkt werden, um à la
Kafkas „Prozess“ die Differenz zur Ist-Situation aufzuzeigen (vgl. die
Verhaftungs-Szene unmittelbar zu Beginn des angesprochenen Buches), da
anderenfalls eine Irreführung über die bestehende Sitation eintritt.
Gleiches gilt für die Rechtsmittel: Gegen jedes Strafurteil, das sich
auf mehr als nur minimale Straftaten richtet, sind Berufung (neue
Beweisaufnahme) und/oder Revision (nur neue rechtliche Würdigung)
zuzulassen: §312 und §333 StPO. Das in der Kurzgeschichte ergangene
Urteil ist rechtswidrig, weil es Schweizer Recht anwandte, obwohl
deutsches Recht einschlägig war, dementsprechend würde es selbst in
einer Revision, erst recht in der hier wohl gewünschten Berufung,
aufgehoben werden (und der Richter mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit suspendiert).
Die Geschichte verwischt zudem eine weitere harte Grenze: Die zwischen
Straf- und Zivilverfahren, in denen vollständig andere
Verfahrensgrundsätze zugrundegelegt werden müssen, weil auch ganz
andere Ziele verfolgt werden. Nicht umsonst kennt das deutsche Recht
eine Straf- (StPO) und eine Zivilprozessordnung (ZPO). Im Strafprozess
spielen Werte wie angemessene Bestrafung, Prävention künftiger
Straftaten, Sicherheit des Gemeinwesens und nicht zuletzt Genugtuung
der Betroffenen eine Rolle, wobei letztere jedoch allzu häufig einem
blinden Zahn-um-Zahn weicht, sodass eines gerechten Strafens wegen die
Unschuldsvermutung integraler Bestandteil des Strafprozessrechts
ist. Auch hier gilt, was ich vorhin schon gesagt habe: Man _kann_ das
mit Kafka absichtlich wegfallen lassen, aber nur gegen
Kennzeichnung. Ohne diese Kennzeichnung entsteht der Eindruck, dass es
am nötigen Wissen fehlt.-- Der Zivilprozess dagegen ahndet
unerwünschtes, nicht jedoch strafbewehrtes Verhalten. Wer eine
vertragliche Vereinbarung bricht, begeht nicht automatisch eine
Straftat. Er hat jedoch im Sinne eines funktionierenden Handelssystems
für den Schaden aufzukommen (§280 I des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB)). Im Strafprozess treten Opfer allenfalls als Nebenkläger auf,
ohne eine nennenswerte Rolle bei der Urteilsfindung zu spielen; der
Prozess findet statt zwischen dem strafenden Staat und demjenigen, der
einer Straftat beschuldigt ist. Dagegen streiten sich im Zivilprozess
zwei gleichberechtigte Parteien, Private, bei denen der Staat nur eine
ausgleichende Rolle spielt, aber nicht aktiv Partei ist. Kurz: Im
Strafverfahren wird niemand zu Schadenersatz, Geldrenten,
u.ä. verurteilt. Zur Wahl steht nur der abschließende Strafenkatalog
der jeweiligen Norm. „Geldstrafe“, so denn vorgesehen, wird vom
verurteilten Täter -- erst nach dem Urteil darf er so genannt werden --
an den _Staat_ gezahlt, nicht an das Opfer. Will das Opfer
Entschädigung für körperliche Schmerzen, so muss es einen separaten
(!) Zivilprozess auf Schmerzensgeld nach §253 BGB führen, die
Kurzgeschichte jedoch vermengt beide Prozessarten auf unzulässige Art
und Weise, sodass ein völlig falsches Bild des Rechtssystems entsteht.
Die Geschichte mit dem Hund ist zumindest kreativ, nicht aber
allzuweit hergeholt. Nicht umsonst wird allgemein empfohlen, bei
Hundehaltung ein Schild „Vorsicht bissiger Hund“ o.ä. anzubringen, um
den potentiellen Einbrecher in die Situation einer
eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu versetzen, die die Eröffnung
eines strafrechtlichen Tatbestands verhindern kann. Ob das von Erfolg
gekrönt ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls. Ich persönlich
finde diese Spitzfindigkeit für diese Art von Fall auch albern, aber
dabei ist zu beachten, dass Gesetze keine Einzelfälle einfangen
(können). Sie müssen immer generaliter auf alle möglichen Sachen
passen, und wo es allzu obskur wird, stehen dem Gericht im Einzelfall
entsprechende Werkzeuge zur Verfügung, um ein ausuferndes Gesetz zu
korrigieren.
Hämmer gibt es in deutschen Gerichten nicht. Das ist ein rein
US-amerikanisches Phänomen, der hiesigen Gerichtsbarkeit steht im
besten Falle eine Tischglocke zur Verfügung. Und meistens noch nicht
einmal die.
Letzer Kritikpunkt: Es heißt AGB, nicht AGBs ;-)
So. Das klingt jetzt alles sehr negativ, dreht sich aber vor allen
Dingen darum, dass hier zuviel durcheinandergeworfen wird, das nicht
zusammengehört: Straf- und Zivilprozessrecht, US-, Schweizer und
deutsches Recht. Insbesondere störe ich mich an der
Selbstverständlichkeit, mit der geltende Prozessgrundsätze übergangen
werden und deren Übergehung somit als in Deutschland bereits
existierende (!) Normalität dargestellt wird. Die Handlung selbst
folgt einer klaren Negativschiene, mit einem überraschenden Wendepunkt
zum Schluss. Sie ist gut durchdacht, man hat nicht den Eindruck, dass
der Anfang der Geschichte mit dem Ende nicht zusammenhängt. Die
Botschaft der Geschichte leidet unter den Falschdarstellungen, kommt
aber dennoch zum Tragen; die nähere Darstellung des Richters am Ende
verhindert den Eindruck eines Pappkameraden, der nur dazu dient, eine
einzelne Gesinnung als verwerflich zu brandmarken, obwohl das in
Anbetracht des Rahmens einer Kurzgeschichte noch vertretbar wäre. Im
Bezug auf den Staatsanwalt ist dies noch der Fall, was im Übrigen
ebenfalls unzutreffend ist, da die Staatsanwaltschaft gem. §160 II
StPO kein bloßer streitsüchtiger „Ankläger“ ist, sondern sie auch die
entlastenden Umstände zu ermitteln hat. Leider kommt dies in der
Praxis allerdings in der Tat zu oft unter die Räder.
Jetzt habe ich vermutlich alle anderen vergrault. Ich entschuldige
mich dafür, wollte und will aber Unrichtigkeiten nicht unkommentiert
stehen lassen.
Viele Grüße
Marvin
Lesefluss und Kennzeichnung
Interessante Ausführung. Vielen Dank dafür.
Wie nah muss also eine Kurzgeschichte an der Realität sein?
Ich denke für leichte Kost zwischendurch mögen Ungenauigkeiten angehen. Eine Kennzeichnung wie es sich tatsächlich im Recht verhält hätte eine der Geschichte folgende Abhandlung wie die Deine zur Folge. (Die ich sehr gut finde.) Auf der anderen Seite würde eine Kurzgeschichte über Linux auch nicht ankommen, wenn zu viele "künstlerische Freiheit" enthalten wäre. Vielleicht sollten Kurzgeschichten wirklich an den Stellen gekennzeichnet werden, an denen die Geschichte allzusehr von der Realität abweicht, aber meiner Meinung nach stört das auch den Lesefluss.
(Ein Glöckchen in deutschen Gerichten hätte ich als Scherz abgetan. Die gibt es tatsächlich?)
Vielleicht sollten
Vielleicht sollten Kurzgeschichten wirklich an den Stellen gekennzeichnet werden, an denen die Geschichte allzusehr von der Realität abweicht
Vermutlich handelt es sich um ein Problem spezifisch für Kurzgeschichten, die ihrer Natur nach eben kurz sind. Aber da, wo der Leser aus einem Werk Rückschlüsse zieht auf die Realität bedarf es meiner Meinung nach einer sprachlichen Kennzeichnung. Das kann man machen, indem man Sätze nutzt wie "Der bereits vor Jahren abgeschaffte Pflichtverteidiger hätte mir wohl auch nicht genutzt". Das verstärkt den distopischen Aspekt der Kurzgeschichte durch Kontrastierung mit der existenten Realität und verhindert, dass der Leser einen falschen Rückschluss zieht. Mit "Kennzeichnung" habe ich nicht gemeint, dass da ein rotes Ausrufungszeichen neben stehen soll mit Text "das ist Fiktion!" oder so :-)
(Ein Glöckchen in deutschen Gerichten hätte ich als Scherz abgetan. Die gibt es tatsächlich?)
Selten. Wie gesagt, meistens ist der Richtertisch abgesehen von Akten, Gesetzestexten und Kommentaren leer.
Viele Grüße
Marvin
Verlosung
Der Releasename der aktuellen Android-Version ist nach KitKat benannt.
Rezension: Design Patterns mit Java
Das Buch der Gang of Four stellt 23 Design Patterns vor. Falls diese Angabe stimmt, würde ich gerne an der Buchverlosung teilnehmen.
Viele Grüße,
Kai Weber
Gewinspiel
Die aktuelle version ist nach dem schokoriegel kitkat benand und heist somit auch KITKAT.
GRUß SVEN
Gewinnspiel
Dem deutschen und englischem Wikipediaartikel nach sind es 23 verschiedene Desingpattern, sodass ich mit der Lösung "23" am Gewinnspiel um das Buch "Design Patterns mit Java" teilnehmen möchte.
Gewinnspiel
Da ich schon seit einiger Zeit mit der Entwicklung von Android-Apps beginnen wollte möchte ich sehr gerne mit dem Lösungswort "KitKat" am Gewinnspiel um das Android-App-Entwicklungs-Buch teilnehmen.
Antwort auf die Gewinnfrage
Hallo,
die Antwort auf die Gewinnfrage des Artikels lautet für die aktuelle Android-Version 4.4.4: KitKat.
Viele Grüße
Lennart
Rezension-Gewinnspiel (Android-Buch)
Die aktuelle Android-Version „KitKat“ ist nach einem Schokoriegel (von Nestlé) benannt.
PS: Eure automatische Kommentierfunktion funktioniert nicht bei langen Titeln: „Betreff darf nicht länger als 64 Zeichen sein, ist aber momentan 76 Zeichen lang.“
Artikel: Administration von Debian & Co im Textmodus
Der Artikel "Administration von Debian & Co im Textmodus" ist sehr informativ. Dort
finde ich die wichtigsten Kommandos für die Administration meiner
Linux-Rechner. Schreibt bitte noch mehr Artikel auf diesem Niveau.